Schäubles Abhörzentrale - Der zeitliche Ablauf der Zensur bei der taz, inkl. Screenshots

Tuesday 25th August 2009 - 4:37:05 PM

Am 23.08.2009 veröffentlichte die taz den Artikel Schäubles Abhörzentrale von Meike Naber, mit pikanten Details über die neugeschaffene Bundesabhörzentrale in Köln. Bereits am Nachmittag ließ sich der Artikel nicht mehr abrufen, zunächst mit dem Hinweis auf rechtliche Gründe. (Kopien des Artikels finden sich übrigens hier, hier, hier und am Ende dieses Artikels.)

Schäubles Abhörzentrale, 23.08.09 nachmittags, aus rechtlichen Gründen gesperrt

Welche “rechtlichen Gründe” hier vorlagen, kann ich nicht beurteilen. Angreifbar macht sich Frau Naber meiner Meinung nach nur durch folgende falsche Aussage über die Vorratsdatenspeicherung:

Bei E-Mails und SMS werden die Inhalte erfasst, beim Mobilfunk kommt die Funkposition hinzu.

Inhalte werden bei der Vorratsdatenspeicherung jedoch nicht erfasst. Dies ist allerdings auch gar nicht nötig, um umfangreiche Sozial- und Bewegungsprofile über Personen und Gruppen zu erstellen, wie Naber im weiteren richtig ausführt.

Bereits am Abend des 23.08. verschwindet der Hinweis auf die “rechtlichen Gründe” von der taz-Webseite. Nunmehr ist davon die Rede, dass der Artikel von der “Redaktion aktualisiert” wird.

Schäubles Abhörzentrale, 23.08.2009 abends, Artikel wegen Überarbeitung nicht verfügbar

Von der taz würde ich eigentlich an diesem Punkt eine Stellungnahme erwarten, aber weit gefehlt. Am 24.08.2009 (13.36 Uhr) war unter der URL des Artikels zu lesen, dass dieser “aus technischen Gründen nicht verfügbar” ist.

Schäubles Abhörzentrale, 24.08.2009 13.36 Uhr, Artikel aus technischen Gründen nicht verfügbar.

Dies klingt nach einer besonders fadenscheinigen Ausrede, besonders wenn man bedenkt, dass die restliche Webseite keine Fehler aufwies. Wahrscheinlich war ich nicht der Einzige, dem dies spanisch vorkam und so entferte die taz den Hinweis auf die “technischen Gründe” wieder. Um 19.42 Uhr gab es nur noch eine Entschuldigung ohne Nennung von Gründen.

Schäubles Abhörzentrale, 24.08.2009 19.42 Uhr, Entschuldigung ohne Angaben von Gründen

Am 25.08.2009 brachte die taz leider auch kein Licht ins Dunkel. So war um 15.20 Uhr zu lesen, dass der Text “wegen offener Fragen” derzeit nicht abrufbar ist. Interessant auch der Hinweis, dass sich die Redaktion vorbehält, “Leserkommentare, die auf eine Kopie des Originaltextes verweisen” nicht zu veröffentlichen.

Schäubles Abhörzentrale, 25.08.2009 15.20 Uhr, Artikel wegen offener Fragen

Es stellt sich nicht nur die Frage, warum gegen den Artikel rechtliche Schritte eingeleitet oder angedroht wurden, sondern auch, warum die taz sich derart verschlossen zeigt. Wäre der Text in einem Blog statt einer Tageszeitung erschienen, hätte die Autorin ihre Leser auf die Sperrung aus rechtlichen Gründen hinweisen können und damit zu seiner Verbreitung (Streisand-Effekt) beigetragen. Dies hätte sicherlich zu heftigen Gegenreaktionen geführt und das BMI (oder wer auch immer hinter dieser Aktion steckt) zum Umdenken gezwungen oder der Lächerlichkeit preisgegeben.

Hier nun der Originalartikel. (Ich habe die taz-Webseite leider erst besucht, als der Artikel schon nicht mehr verfügbar war. Google und Yahoo hatten die Seite bereits in den Suchergebnissen, jedoch ohne anklickbare Version im Cache (wie leider bei vielen anderen Nachrichtenseiten auch). Ich habe mich daher mit der Phrasensuche und der *-Wildcardsuche Abschnitt für Abschnitt durch den Text gekämpft. Meine Absätze sind daher willkürlich gewählt, der Text jedoch ist unverändert.)

Telefon- und Internetüberwachung: Schäubles Abhörzentrale - taz.de

23. Aug. 2009
Telefon- und Internetüberwachung.
Schäubles Abhörzentrale.

Der Innenminister erklärt seinen Länderkollegen, sie hätten zu wenig Personal und Geld für die Überwachung und eröffnet in Köln eine Bundesabhörzentrale. Ohne rechtliche Grundlage.

VON MEIKE NABER.

Watching You: Wolfgang Schäuble hat die Überwachungsinstrumente als Innenminister weit ausgebaut
Foto: ap.

Ein vertrautes Kamingespräch in Bad Sarow im vergangenen Jahr: Bundesinnenminister Wofgang Schäuble (CDU) will mit einer Bundesabhörzentrale die Überwachung von Telefon und Internet perfektionieren. Doch vorher muss er die Ministerkollegen der Länder von seiner Idee überzeugen. Und das geht am besten über die Finanzen.

Auf dieser Konferenz eröffnet Schäuble also seinen Länderkollegen, auf welche Gefahren die Sicherheitsdienste nur unzureichend vorbereitet sind: Kriminelle und Terroristen tarnen sich, indem sie ausländische Telefon- und Internetanbieter benutzen, ihre IP Adressen durch Anonymisierung unkenntlich machen und den Internetverkehr verschlüsseln.

Das Bundesinnenministerium resümiert in einem Dokument, das der taz vorliegt: die Sicherheitsdienste verfügen über zu wenig neue Technik und Fachleute, um diesen Herausforderungen gerecht werden zu können. Es muss dringend gehandelt werden. Ab Januar 2009 hat sich dies verschärft. Seither ist die zweite Stufe der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in Kraft.

Telefon- und Internetanbieter müssen nun alle Verbindungsdaten von Festnetz, Mobiltelefon und auch Internet ein halbes Jahr lang speichern. Bei E-Mails und SMS werden die Inhalte erfasst, beim Mobilfunk kommt die Funkposition hinzu. Aus dieser verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung ergibt sich ein komplettes Sozial- und Bewegungsprofil der Bundesbürger.

Voraussetzung: Die Daten müssen irgendwo gespeichert werden. Doch dafür sind kleine Telekommunikationsanbieter technisch nicht gerüstet. Und hier setzt Schäuble mit seiner Bundesabhörzentrale an, die er gerade für über 100 Millionen Euro in Köln hat bauen lassen.

Der Minister setzt damit in mehrfacher Hinsicht Maßstäbe. Denn beim “Service- und Kompetenzzentrum Telekommunikationsüberwachung” (TKÜ) im Kölner Bundesverwaltungsamt handelt es sich um eine Regierungsbehörde, die keine sein darf. Denn bislang ist die Überwachungslandschaft in Deutschland mit 75 Abhörposten föderal gegliedert. Ihr fehlen die die gesetzlichen und institutionellen Voraussetzungen. Sie hat datenschutzrechtliche Probleme. Sie unterliegt keiner Kontrollmöglichkeit.

Elmar Lecher, vom Chaos Computer Club (CCC) sagt: “Neudeutsch nennt sich das Outsorcing. Die Polizeien und Geheimdienste lagern ihre Abhörtätigkeit an eine zentrale Stelle aus. Eine neu geschaffene Behörde, die diese technische Dienstleistung für das Bundeskriminalamt, den Bundesverfassungschutz, die jeweiligen Landesverfassungs- und - kriminalämter und die regionalen Landespolizeien - durchführen kann.”

Ausgerechnet das Verwaltungsamt des Bundes (BVA) mit Sitz in Köln wurde von Wolfgang Schäuble für die gemeinsame Abhör-Infrastruktur ausgewählt. Polizeiliche Abhörmaßnahmen zur Abwehr des internationalen Terrorismus sollen also nach dem Willen des Bundesinnenministers in Zukunft in einer gewöhnlichen Verwaltungsbehörde untergebracht sein.

Woher das Fachpersonal und die Kompetenz kommen soll: das Bundesinnenministerium bleibt die Antwort schuldig. In einem vertraulichen Bericht des Bundesrechungshofs aus dem Jahr 2008 wird das kritisiert. In dem Papier, das der taz vorliegt, äußern die Rechungsprüfer erhebliche Zweifel daran, dass neutrale “Verwaltungsangestellte” den Aufgaben in der Abhörzentrale technisch und inhaltlich gewachsen sind. Außerdem besitze das Bundesverwaltungsamt gar nicht die technischen Sicherheitswerkzeuge, um etwa bei Rechnerausfällen trotzdem noch auf alle Daten zugreifen zu können.

Auch das Hauptargument des BMI, eine zentrale Abhörstelle sei günstiger, widerlegen die Rechnungsprüfer. Im Gegenteil: Schäuble habe Kosten verschwiegen. Geringere Qualität bei zumindest gleichen Kosten sei die Folge, lautet das Urteil des Bundesrechnungshofs.

Für Jörg Radek, Gewerkschaftschef der Bundespolizei und Hauptpersonalrat im BMI, bedeutet Schäubles Überwachungszentrale auf jeden Fall ein Mehr an Bürokratie: “Wir brauchen Mitarbeiter die polizeiliche Analyse machen können, die sich in der Dunkelfeldforschung auskennen. Und dieses Personal hat das BVA ja gar nicht. Das BVA ist ein Verwaltungsamt und genauso wenig eine Polizeibehörde wie das Bundesamt für Geodäsie.” Für ihn bedeutet die Superbehörde ein “Mehr an Verwaltungsaufwand und zusätzlichem Rückfragebedarf.”

Ein weiteres Problem der Bundesabhörzentrale betrifft ihre rechtliche Verankerung. Weil sie nur als Verwaltungskooperation von Polizei und Geheimdiensten deklariert wird, hat das Ministerium noch keine gesetzliche Grundlage geschaffen, die regelt, welche Personen in diesem Rechenzentrum was abhören dürfen.

So darf das Bundesamt für Verfassungsschutz viel weniger Abhören als das BKA, wenn es im terroristischen Bereich ermittelt. Das verfassungsgemäße Trennungsgebot von Polizeibehörden und Geheimdiensten schreibt das vor.

Der Grüne Bundestagsabgeordnete Hans Christian Ströbele, Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums für die Geheimdienste warnt: “Das BMI scheut die Festlegung in einem Gesetz, das die Kompetenzen tatsächlich abgrenzen würde. Wenn beispielsweise der BND , der für Auslandsaufklärung zuständig ist, schließlich auch noch mit eingemeindet wird, weil die Technik für alle ja so gut funktioniert, dann haben wir am Ende eine zentrale Deutsche Sicherheitsbehörde”.

In Deutschland unterstehen die verschiedenen Sicherheitsbehörden jeweils anderen Chefs und eigenen Aufsichten: etwa dem Bundesfinanzministerium, dem Bundesinnenministerium, und auch dem Bundeskanzleramt. Diese Trennung ist gewollt um nicht zu viel Entscheidungskompetenz und Überwachungskapazität und in einer Hand zusammenzufassen.

Wie das vertrauliche Dokument der gemeinsamen Innenministerkonferenz 2008 in Bad Saarow belegt, versucht Wolfgang Schäuble, seinen Länderkollegen eine nationale Abhörzentrale nach US-amerikanischem Vorbild schmackhaft zu machen.

Er spekuliert darauf, dass auch die Bundesländer in Zukunft die neue Bundesabhörzentrale nutzen werden müssen. Denn die Länder sehen sich erheblichen Haushaltszwängen ausgesetzt, Nachbesserung in zusätzlicher Sicherheitstechnik ist für sie nur schwer realisierbar. “Sollte also in einem Bundesland eine Fahndungspanne oder gar ein terroristischer Anschlag passieren, kann man hinterher sagen: das liegt doch daran, dass sich dieses Bundesland dem Angebot widersetzt hat, das wir so kostengünstig anbieten”, erklärt der Sprecher für Innere Sicherheit von Bündnis 90/ Die Grünen, Wolfgang Wieland.

Wolfgang Schäuble schafft mit der bundeseigenen Abhörzentrale politische Fakten durch finanzielle Sachzwänge. Ein schwerwiegender Eingriff in die Kompetenzen der föderalen Polizei- und Landesbehörden, denn Polizeihoheit und Innere Sicherheit sind in Deutschland immer noch Ländersache. “Wenn man das nicht will, muss man eine neue Sicherheitsarchitektur in Deutschland anstreben. Dann muss man das aber politisch auch ganz klar artikulieren.

Es geht mehr als nur darum, neue Technik einzuführen. Es geht darum, eine neue Sicherheitsarchitektur auf kaltem Wege einzuführen,” sagt Frank Richter von der Polizeigewerkschaft in NRW. Geopfert werden durch Schäubles zentraler Sicherheitsarchitektur auch die gewachsenen Ermittlungsstrukturen vor Ort. Denn die regionalen Ermittlungsbeamten kennen die Verhältnisse sehr genau.

“Der Umweg über technische Aufrüstung bei gleichzeitigem Personalabbau erzeugt eine trügerische Sicherheit. Wie bei der Videoüberwachung: wenn Personal fehlt, nutzen die Bilder nur dem Staatsanwalt, aber nicht dem Opfer” , sagt Frank Richter. Entgegen der ursprünglichen Planung des BMI nutzen zurzeit nur BKA und Bundespolizei die gemeinsame Abhöreinrichtung.

Ursprünglich sollte auch der Bundesverfassungsschutz mit am Start sein. Aufgrund öffentlicher Kritik, insbesondere durch den Bundesbeauftragten für Datenschutz, Peter Schaar, musste da BMI bereits zurückrudern. Die fehlenden rechtlichen Grundlagen sollen nach Angaben des Innenministeriums noch erarbeitet werden. Nach den Bundestagswahlen.

Bleibt die Frage, ob die Bundesabhörzentrale, die unter dem Deckmantel einer Verwaltungseinheit firmiert, von den Verfassungsrichtern in Karlsruhe aufgehalten wird. Im September wird Karlsruhe endgültig über die Vorratsdatenspeicherung entscheiden. Gut möglich, dass damit auch die Bundesabhörzentrale ihre Legitimation verlieren könnte.

Bundesdatenschützer Peter Schaar sieht in ihr die Grundrechte tangiert. Alle beteiligten Behörden in der Verwaltungskooperation würden der Entscheidungskompetenz des Bundesinnenministeriums unterliegen. Schaar sagt: “Das ist wirklich etwas anderes als bloß eine gemeinsame ,Computernutzung’”

PS: Zum gleichen Thema referierte Meike Naber bereits am 10.08.2009 in der WDR5-Sendung Politikum, abrufbar als Podcast.

Update 25.08.2009 17.58 Uhr: Die taz hat schon wieder den Grund ihrer Selbstzensur geändert. Mittlerweile heißt es auf der Artikelseite, dass “zwei Unstimmigkeiten” bei der Recherche aufgetreten sind, die vor einer erneuten Veröffentlichung des Textes “aus dem Weg” geräumt werden sollen. Wenn “die Sachlage geklärt” ist, soll dies geschehen.

Schäubles Abhörzentrale, 25.08.2009 17.58 Uhr, wegen zwei Unstimmigkeiten in der Recherche nicht verfügbar

Update 26.08.2009 14.20 Uhr: Aus den zwei Unstimmigkeiten bei der Recherche wurde nun eine unbestimmte Anzahl von Unstimmigkeiten, die bei der redaktionellen Überprüfung aufgetreten sind. Auch weist die taz jetzt darauf hin, dass der Artikel nicht - wie “irrtümlich geschrieben” - aus rechtlichen Bedenken vom Netz genommen wurde und das Herr Schäuble sie auch nicht dazu “aufgefordert oder gezwungen” hat.

Schäubles Abhörzentrale, 26.08.2009 14.20 Uhr, unbestimmte Anzahl von Unstimmigkeiten, Herr Schäuble hat nichts damit zu tun

Inzwischen ist der Fall auch bei netzpolitik.org gelandet und im zwonullblog gibt es das passende CDU-Remix-Wahlplakat.

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